Aufgaben des Superintendenten
Die Aufgabe des Superintendenten besteht darin, die Gemeinschaft der Kirchengemeinden innerhalb des Kirchenkreises zu stärken. Als Vorsitzender des Kirchenkreisvorstandes führt er mit diesem Gremium die laufenden Geschäfte des Kirchenkreises und begleitet die Kirchengemeinden durch die regelmäßige Visitation in ihrer Arbeit. Als Dienstvorgesetzter der Pastorinnen und Pastoren und der Mitarbeiter des Kirchenkreises ordnet er den Dienst dieser Mitarbeiter im Kirchenkreis. Er vertritt den Kirchenkreis gegenüber der Öffentlichkeit und ist zugleich Bindeglied zwischen Kirche und den Vertretern anderer öffentlicher Ämter.