Die Landessynode hat im November 2012 ein neues Gesetz zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beschlossen.
Ziel ist es, Männern und Frauen die gleiche Stellung in den verschiedenen kirchlichen Arbeitsbereichen zu verschaffen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer, die im kirchlichen Dienst tätig sind, soll gefördert werden.
Mit dem Gesetz verbunden ist die Einsetzung von Beauftragten in den Einrichtungen und Kirchenkreisen der Landeskirche, die die Umsetzung der in dem Gesetz festgeschriebenen Regelungen begleiten und auch einfordern sollen.
Janin Peimann ist im Kirchenkreis Bremervörde-Zeven als Gleichstellungsbeauftragte tätig.
Ihre Aufgabe ist es, sich für die Anliegen und Ziele des Kirchengesetzes zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers (Gleichberechtigungsgesetz – GlbG) einzusetzen. Des Weiteren sollen die Durchführungsrichtlinien bekannt gemacht und die Umsetzung gefördert werden.
Sie ist zuständig für alle Themen der Gleichstellung von Frauen und Männern und zwar gleichermaßen für hauptamtlich wie auch ehrenamtlich Mitarbeitende des Kirchenkreises.
- Hilfe bei geschlechtsspezifischen Problemen im Arbeitsalltag
- Unterstützung und Beteiligung bei Stellenbesetzungsverfahren und anderen Personalangelegenheiten
- Einzelberatung von Mitarbeitenden
- Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung und der Arbeitsbedingungen
- Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung und den Dienststellenleitungen
- Innerbetriebliche Vermittlung
- Informationen und Auskünfte z.B. über rechtliche Vorschriften
- Mitwirkung bei Anstellungsangelegenheiten
Darüber hinaus gehören zu den Aufgaben auch alle Bereiche der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hierzu gehört die Hilfe bei der Entwicklung von benötigten Strategien, sowie die Optimierung vorhandener Strukturen. Eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf betrifft nicht nur Themen rund um Elternzeit, sondern auch evtl. Pflegezeiten von zu pflegenden Angehörigen.
Alle Gespräche unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.