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Aufgaben
- Aufstellung des Haushaltsplans: Die zugewiesenen Finanzmittel werden nach bestimmten Rahmenbedingungen an die einzelnen Gemeinden und an Einrichtungen des Kirchenkreises durch Beschluss der Kirchenkreissynode verteilt.
- Aufstellung eines Stellenrahmenplanes: Fachausschüsse (Jugendarbeit, Diakonie, Schule, Kulturarbeit) bereiten den Stellenrahmenplan in ihrem Fachbereich nach vorgegebenen Grundstandards vor. Nach den Vorgaben der Fachausschüsse wird der Stellenrahmenplan vom Stellenplanungs- und Finanzausschuss aufgestellt, Dieser Plan wird der Kirchenkreissynode vorgestellt und verabschiedet.
- Die Kirchenkreissynode wählt den Superintendenten
- Die Kirchenkreissynode wählt den Kirchenkreistagsvorstand
- Die Kirchenkreissynode wählt den Kirchenkreisvorstand
- Die Kirchenkreissynode bildet Ausschüsse zu Arbeitsbereichen wie Mission, Diakonie, Bauaufgaben, Jugendarbeit, Schul- und Öffentlichkeitsarbeit und zu Stellenplanung und Finanzen.
- Die Kirchenkreissynode soll Einrichtungen des Kirchenkreises, die der Gesamtheit der Gemeinden dienen, errichten und befördern, begleiten und deren Berichte hören.