Aufgaben
Der Kirchenkreisvorstand ist innerhalb der Struktur unserer Landeskirche das Gremium, dass in monatlichen Sitzungen die Leitungsaufgaben des Kirchenkreises gestaltet. Während der Kirchenkreistag die Rahmenrichtlinien für das Handeln der Gremien und der Verwaltung beschließt, ist der Kirchenkreisvorstand für die Ausführung innerhalb dieser Richtlinien verantwortlich. Er ist das Genehmigungsgremium für Arbeitsverträge und Zuweisungsanträge, Friedhofsordnungen und Pachtverträge. Er regt die Arbeit der Kirchengemeinden an und ist zugleich ebenso wie der Kirchenkreistag ein Vertretungsorgan des Kirchenkreises gegenüber der Landeskirche.